Niedersachsen klar Logo

Behandlung in der Forensischen Institutsambulanz

FIA

Auf Anregung des Niedersächsischen Sozialministeriums wurden in den Niedersächsischen Maßregelvollzugskliniken forensische Ambulanzen geschaffen. Da Patienten nach erfolgreichem Abschluss einer Maßregel (Bewährungsentlassung) häufig Schwierigkeiten haben, im ambulanten medizinischen Hilfssystem aufgenommen zu werden, sollen mit Hilfe der Institutsambulanzen die entlassenen Patienten Unterstützung bekommen, ihre Bewährungsauflagen (Suchtmittelabstinenz) zu erreichen.

Üblicherweise werden die Patienten aus der Maßregel gemäß § 64 StGB mit den Weisungsauflagen entlassen, sich zumindest über den Bewährungszeitraum der Suchtmittel zu enthalten und die Hilfe einer forensischen Ambulanz in Anspruch zu nehmen sowie Kontrollen zuzulassen (Alkohol- und Drogenscreening im Urin oder im Blut).

Die Forensische Institutsambulanz versucht, durch Gespräche und Beratung die Patienten bei ihren Problemen zu unterstützen und ggf. bei Krisensituationen (beispielsweise Arbeitsplatzverlust, Partnertrennung, Tod von Angehörigen, Konflikte mit Freunden, finanzielle Sorgen) Hilfe anzubieten. Ein wichtiger Punkt ist allerdings auch die Kontrolle von Urin oder Blut, um die Patienten in die Lage zu versetzen, ihre Abstinenz bescheinigen zu lassen. Diese Bescheinigungen können beispielsweise auch bei der Erlangung oder Wiedererlangung eines Führerscheines behilflich sein.

Die Forensische Institutsambulanz Bad Rehburg betreut derzeit (Stand März 2012) 23 Patienten im Umland der Klinik Bad Rehburg sowie in der Region Hannover, die zur Maßregel gemäß § 64 StGB im MRVZN Bad Rehburg, Brauel oder Moringen untergebracht waren. Auch werden Patienten aus anderen Kliniken oder Bundesländern betreut, wenn sie in das Einzugsgebiet der Bad Rehburger Klinik ziehen, (beispielsweise Patienten aus Königslutter, Lüneburg oder Schloss Haldem). Derzeit sind 4 Mitarbeiter der Klinik mit jeweils einem Viertel ihrer Stelle bei der FIA beschäftigt.

Um die Patienten in die Lage zu versetzen, ihre Weisungsauflagen zu erfüllen, werden ihnen Termine in der Ambulanz in Bad Rehburg angeboten. In Ausnahmefällen können die Mitarbeiter der Ambulanz auch einen Hausbesuch bei dem Patienten machen. Zudem wird seit Mitte 2011 den Patienten einmal monatlich ein Termin in den Räumlichkeiten des Offenen Maßregelvollzuges in Hannover-Misburg angeboten.

Die Forensische Institutsambulanz Bad Rehburg ist verpflichtet, der Bewährungshilfe und der zuständigen Strafvollstreckungskammer Berichte über den Verlauf der Behandlung zuzusenden bzw. bei Krisensituationen telefonische Rücksprache zu halten. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen Patienten Termine in der Ambulanz nicht wahrnehmen (und somit ein Suchtmittelrückfall nicht ausgeschlossen werden kann) und/oder die Patienten durch Nachweis von Substanzkonsum in den Untersuchungen auffallen. Sollten die Patienten den Kontakt zu der Ambulanz abbrechen/beenden oder/und es Hinweise für einen deutlichen Suchtmittelrückfall mit der Gefahr erneuter Delinquenz ergeben, so hat die Strafvollstreckungskammer unter anderem folgende Möglichkeiten der Intervention:

Befristete Wiederinvollzugsetzung der Maßregel (§ 67 h StGB):

Hierzu werden die Patienten für 3 bis 6 Monate erneut im MRVZN Bad Rehburg aufgenommen und im Verlauf dieser Unterbringung üblicherweise nach einigen Wochen wieder im Probewohnen erprobt (ggf. beim zweiten „Versuch“ in einer Einrichtung). Bei Aussichtslosigkeit einer Maßregel kann die Bewährungsstrafe widerrufen werden und die Patienten müssten zur Ableistung der Freiheitsstrafe in den Justizvollzug überwiesen werden.

Sollte sich während der Bewährungszeit eine konkrete Gefahr erneuter schwerwiegenderer Straftaten ergeben, so hat das Gericht die Möglichkeit, die Patienten mittels Sicherungshaftbefehls sehr schnell in Haft zu bringen, um die Gefahr weiterer Straftaten zu verhindern.

Das Niedersächsische Sozialministerium ist Kostenträger dieser ambulanten forensischen Nachsorgebehandlung und bewilligt die Kosten für die Patienten üblicherweise für zunächst ein Jahr. Sollten sich im Verlauf dieser einjährigen Behandlung Schwierigkeiten bei dem Patienten ergeben (Suchtmittelrückfälle, erneute Straftaten, fehlende Etablierung eines anderen Hilfesystems), so kann die Weisung, die Betreuung durch die forensische Ambulanz in Anspruch zu nehmen, verlängert werden (max. bis zum Ende der Bewährungszeit, üblicherweise 3 bis 5 Jahre).

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln