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Behandlung im MRVZN Bad Rehburg

MRVZN BR

Im Fachkrankenhaus für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Bad Rehburg werden Patienten behandelt, die von den Gerichten nach § 64 StGB untergebracht sind. Dabei werden nur Männer mit einer Alkohol- und/oder Medikamentenabhängigkeit, sowie Drogenabhängigkeit aufgenommen. Für diese Patientengruppe ist die Fachabteilung die wichtigste Einrichtung in Niedersachsen. Es stehen hierfür 100 Betten zur Verfügung.

Die zugrunde liegenden Straftaten sind vielfältig, sie umfassen z. B. Eigentumsdelikte, Straßenverkehrsdelikte, Körperverletzung, aber auch Sexualverbrechen und Tötungsdelikte. Die Unterbringung kann wegen eines einzigen Deliktes, aber auch aufgrund mehrfacher Verurteilungen wegen Straftaten mit geringerer Gefährlichkeit, erfolgen.

In der Behandlung stehen jedem Patienten Mitarbeiter in Teams aus verschiedenen Berufsgruppen zur Seite, die gemeinsam mit den Patienten die Behandlung planen und durchführen. Dabei kommen unterschiedliche Therapieansätze zum Tragen, die auf den einzelnen Patienten abgestimmt sind. Eines dieser Mittel sind Vollzugslockerungen wie Ausgang, oder Belastungsurlaub, die nach eingehender individueller Prüfung genehmigt werden können.

Sicherheit durch Behandlung

Mitarbeitende und Beziehung als wesentliches Mittel

Das Ziel der Unterbringung soll über den Behandlungsauftrag2 erreicht werden. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass der Patient geheilt werden oder zumindest für eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht bewahrt werden soll. Ist dieses Ziel nicht mehr erreichbar, wenn also keine konkreten Hinweise auf einen Behandlungserfolg mehr erkannt werden können, dann kann durch die Strafvollstreckungskammer die Erledigung der Maßregel festgestellt werden. Damit steht der therapeutische Auftrag deutlich im Mittelpunkt der Unterbringung. Gleichzeitig ist der Schutz der Allgemeinheit zu beachten, diese Perspektive ist bei allen Entscheidungen mit einzubeziehen. Grundsätzlich gilt, dass in einem psychiatrischen Krankenhaus und insbesondere in der Suchtkrankenbehandlung dieses Ziel überwiegend durch korrigierende Erfahrungen der Patienten erbracht wird. Dieses setzt den Einsatz verschiedener Berufsgruppen voraus. Es ist dem Auftrag einer individuellen Behandlung Rechnung zu tragen. Die Beziehungsgestaltung zu den Untergebrachten ist das entscheidende Element der Behandlung. Sie muss auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt und durch professionelle Ausgestaltung geprägt sein. Nur so sind Veränderungen des Krankheits- bzw. Störungsbildes zu erreichen. Dem Verhalten und übergeordnet dem Einsatz der Mitarbeitenden kommt die entscheidende Rolle zu. Gleichzeitig wird die Sicherheit der Einrichtung und der von ihr zu Schützenden zwar durch mechanische Hilfsmittel unterstützt, erneut kommt dem Umgang mit diesen mechanischen / technischen Mitteln die entscheidende Rolle zu. Gute Hilfsmittel, die nicht oder falsch eingesetzt oder genutzt werden, verfehlen ihren Zweck. Diese Überlegungen liegen der Arbeit im MRVZN Bad Rehburg seit Jahrzehnten zugrunde und haben sich im Alltag bewährt. Es gilt, sie im Kern zu bewahren aber auch ständig zu überprüfen und weiter zu entwickeln.

2 „Die Unterbringung zur Suchtbehandlung muss auf den Schutz der Allgemeinheit durch Besserung (bezogen auf die Rauschmittelsucht) ausgerichtet sein.“ (Rdn. 1) (van Gemmeren (2005): 64. In: Bernd Heintschel-Heinegg: Müchener Kommentar StGB, Stand: 2007. München: Verlag C. H. Beck (2/1), S. 355–379.

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