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§ 64 StGB

Das Fachkrankenhaus für forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Bad Rehburg ist nach dem derzeitigen Vollstreckungsplan des Landes Niedersachsen für die Unterbringung von alkohol-, medikamenten- und drogenabhängigen Männern in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB zuständig. Dafür stehen 100 Behandlungsplätze zur Verfügung.

Die Einweisung und die Entlassung erfolgt durch die Gerichte. Bei der Überprüfung der Voraussetzungen der Anordnung sind speziell folgende Punkte zu beachten:

- Es muss eine Abhängigkeit von Alkohol / Medikamenten / Drogen vorliegen.

- Diese Erkrankung muss die Ursache der Straftat(en) sein, beispielsweise Diebstahl / Raub als Beschaffungskriminalität

- Sollte die Erkrankung nicht behandelt werden, muss zu erwarten sein, dass es erneut aufgrund der Abhängigkeit zu Straftaten kommt.

- Prognostisch ist ein Behandlungserfolg anzunehmen.

Alle 4 Punkte müssen bejaht werden.

Die Maßregel nach § 64 StGB kann bis zu 2 Jahren dauern. Meist haben die Patienten parallel zur Unterbringung eine Freiheitsstrafe erhalten. Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt wird auf eine parallel ausgesprochene Freiheitsstrafe angerechnet. Dabei kann höchstens zwei Drittel der Freiheitsstrafe im Maßregelvollzug verbracht werden.

Die Patienten werden wegen verschiedener Delikte eingewiesen. Im Vordergrund stehen Vermögens- und Körperverletzungsdelikte, auch Straßenverkehrsdelikte, Brandstiftung, Sexualdelikte, und Tötungsdelikte.

Nach der Aufnahme auf der besonders gesicherten Station wird zunächst eine Eingangsdiagnostik durchgeführt, dabei wird die Vorgeschichte einschließlich des strafrechtlichen Hintergrundes sowie die familiäre und soziale Situation festgehalten. Daneben wird besonderer Wert auf das Verhalten der neuen Patienten gegenüber dem Personal aber auch gegenüber Mitpatienten gelegt, wodurch eine erste Einschätzung der Persönlichkeit möglich wird.

Nach ersten Erfahrungen in Gruppensituationen können die Patienten, soweit die Sicherung auf diesen Stationen ausreichend ist, auf 3 geschlossene Stationen verlegt werden.

Diese wie auch weitere Entscheidungen werden in den Stationsteams aus Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern, Ergotherapeuten und natürlich auch Krankenpflegepersonal getroffen. Der Oberarzt der Station und der Chefarzt prüfen alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam mit dem Team.

Das Therapieangebot setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen:

- Informationsgruppen zu rechtlichen Fragen und zur Abhängigkeit

- Psychotherapeutische Kleingruppen

- Einzelgespräche / -therapie

- Paargespräche / Familientherapie

- Arbeitstherapie / -praktika

- Allgemeinbildende Schule: Schulvorbereitungskurse, Alphabetisierungskurse, Förderunterricht, Hauptschulkurse

und Bewerbungstraining

- Schuldnerberatung

- U.a. spezielle Behandlungsangebote

Wichtiger therapeutischer Bestandteil der Therapie sind verschiedene Formen der Vollzugslockerungen. Diese werden in Abstimmung/Genehmigung mit der Staatsanwaltschaft gewährt. Sie sollen das in der Therapie gelernte im Alltag umsetzen helfen und gleichzeitig eine therapeutische Begleitung bei auftretenden Schwierigkeiten ermöglichen. Sie werden durch Kontrollen (Atemalkohol-Test, Urinkontrollen auf Drogen, Telefonanrufe, Hausbesuche) überwacht.

Sollte sich während einer Therapie herausstellen, dass keine positive Entlassungsprognose gestellt werden kann, so regen wir beim Gericht an, dass die Maßregel wegen Aussichtslosigkeit für Erledigt erklärt wird.

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